Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist seit Ende 2002 eine nach dem Berufsbildungsgesetzt staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Einige Unternehmen verlangen einen Realabschluss um die Ausbildung zu beginnen, doch gibt es mittlerweile viele Unternehmen die auch einen guten Hauptschulabschluss akzeptieren. Weiter sollte der Auszubildende über Durchsetzungsvermögen Selbstbewusstsein wie auch Verantwortungsbewusstsein verfügen und Interesse an technischen Geräten haben.
Ausbildung zur Fachkraft
Der Ausbildungsberuf, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, hat sowohl einen schulischen Teil als auch einen praktischen Teil in dem der Auszubildende alle Facetten im Privaten und öffentlichen Bereich der Sicherheit kennenlernt.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit findet man in Privaten Sicherheitsdiensten oder aber im Öffentlichen Bereichen. Oft werden die Qualifikationen einer Fachkraft für den Werkschutz, Industrieschutz oder bei Verkehrsgesellschaften benötigt. Da Sie in Ihrer Ausbildung Schwerpunkte wie Sicherheitskonzepte, Präventive Gefahrenabwehr, Erste Hilfe Maßnahmen sowie die Rechtsgrundlagen erlernt haben, werden Sie auch oft in Serviceleitstellen oder Notrufleitstellen zur Koordination und Einsatzplanung eingesetzt. Wichtig hierbei ist das auch die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit nicht mehr Rechte haben wir andere natürliche Personen, es dürfen nur die Jedermannsrechte oder Hausrechte durchgesetzt werden. Daher ist es wichtig das die Auszubildenden von Anfang an die Rechtsgrundlagen verinnerlichen. Nicht nur im Praktischen Teil werden die Fachkräfte ausgebildet, sondern auch im Betriebswirtschaftlichen Bereich, Kalkulationen, Betriebliche Kosten und Leistungsrechnung gehören genauso dazu, deswegen müssen die Auszubildenden auch die innerbetrieblichen Abläufe kennenlernen.
Schutz und Sicherheit
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit hat nach Ihrer Ausbildung die Möglichkeit im Betrieb auf zustiegen und Positionen wie zum Beispiel: Schichtleiter, Bereichsleiter oder sogar Betriebsleiter zu werden. Hier entscheidet nicht nur der Notendurchschnitt, sondern auch die innerbetrieblichen Beurteilungen der verschiedenen Abteilungen welche der Auszubildende durchlaufen hat. Weiter Besteht die Möglichkeit nach einem Jahr Berufspraxis die Prüfung als Meister für Schutz und Sicherheit abzulegen.