Die Videoüberwachung ist eine einfache und effektive Methode zur Prävention vor Diebstählen, zur Wahrung des Hausrechtes und zur Dokumentation von Mitarbeitern und Besuchern bzw. Kunden.
Gerade im Empfangsbereich von Firmen und Geschäften macht eine Videoüberwachung Sinn und ist nahezu unerlässlich, wenn man sich vor Zwischenfällen schützen möchte, oder bereits Diebstähle oder Verdachtsmomente bestehen.
Kamerasysteme
Im Bereich der Video Überwachung gilt es immer die rechtlichen Bestimmungen zu kennen und einzuhalten. Es muss ein ausreichender Grund bestehen und die Interessen der aufgezeichneten Personen dürfen nicht verletzen.
- Die Videoüberwachung darf nicht die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen verletzen.
- Es muss außerdem auf die Videoüberwachung hingewiesen werden.
- Unter Umständen ist eine Überwachung sinnvoll, die Arbeitsplätze nur teilweise erfasst.
Besteht in einem Unternehmen der Verdacht gegen bestimmte Personen, die Diebstahl oder Vandalismus am Firmeneigentum vorgenommen haben, so ist unter Umständen auch eine heimliche Videobewachung möglich. Das Unternehmen muss sich aber rechtlich absichern. Unter Umständen muss der Betriebsrat mit einbezogen werden und dessen Erlaubnis eingeholt werden. Die heimliche Überwachung darf allerdings nur bei begründetem Verdacht und in Verhältnismäßigkeit zum Vorwurf erfolgen.
Eine gute Beratung sowohl im technischen, als auch im rechtlichen Bereich ist von großer Bedeutung, wenn eine Videoüberwachung beispielsweise im Empfangsbereich eingerichtet werden soll.
Grundsätzlich ist eine Überwachung durch Kameras legitim.