Beim Betreten von Werksgeländen werden häufig Zutrittskontrollen durchgeführt.
Sicherheitsbeauftragte oder Pförtner dokumentieren den Namen des Besuchers, den Besuchten und den Grund des Besuchs. In vielen Unternehmen wird ein Besucherausweis erstellt, der auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Dieser Besucherausweis berechtigt zum Betreten des Geländes und muss beim Verlassen wieder zurück gegeben werden. Der Besucher unterschreibt, dass er das Gelände verlässt und um welche Uhrzeit dies geschieht.
- Durch diese Dokumentation ist sichergestellt, dass jederzeit nachvollzogen werden kann, wer sich wann auf dem Betriebsgelände befand.
- Auch Mitarbeiter sind verpflichtet sich bei Aufforderung ausweisen zu können.
- Taschenkontrollen in unregelmäßigen Abständen helfen den Unternehmen sich vor Diebstahl und Werksspionage zu schützen.
Führt ein Besucher oder Mitarbeiter beim Verlassen des Geländes Firmeneigentum mit sich ohne eine Legitimation hierfür in Form einer Ausfuhrgenehmigung bei sich zu tragen, dann kann gegen ihn der Vorwurf des Diebstahls gegen ihn erhoben werden.
Bei den Zutrittskontrollen spielt auch der Aspekt der Sicherheit eine große Rolle. Bei der Kontrolle und Eintragung des Besuchers kann dieser auch gleichzeitig auf die Verhaltensregeln beim Aufenthalt auf dem Werksgelände hingewiesen werden.
Bei vielen Unternehmen sind die Besucherwege gekennzeichnet. Herrscht auf dem Werksgelände Fahrzeugverkehr dürfen diese keinesfalls verlassen werden. Häufig ist auch das Tragen einer Schutzausrüstung Pflicht. Der Besucher wird unter Umständen mit Sicherheitsschuhen, Helm und Warnweste ausgestattet. Er bekommt eine Sicherheitsunterweisung und wird informiert, wie er sich im Brandfall zu verhalten hat. Somit sind die Unternehmen abgesichert durch Zutrittskontrollen sowohl eigenen Schaden wie Diebstahl oder Spionage, als auch die Schadenersatzansprüche von eventuell verletzten Besuchern abzuwenden.